AGB Allgemeine Bedingnen
Gültig ab 6. März 2024, ersetzt alle vorherigen AGBs
Geltungsbereich
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der Fahnenfabrik Sevelen AG (nachstehend ‚FFS‘) ist die aktuell abrufbare Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verbindlich.
Im Rahmen des Bestellvorgangs akzeptiert der Kunde die zu diesem Zeitpunkt gültige Fassung der AGB.
Anders lautende Vertragsbedingungen erhalten nur dann Gültigkeit, wenn und inwieweit sie von der FFS ausdrücklich und in schriftlicher Form akzeptiert worden sind. Dasselbe gilt auch für Bestell- und/oder Einkaufsbedingungen.
Unser Angebot richtet sich ausschliesslich an Kunden mit Wohnsitz Schweiz oder Fürstentum Liechtenstein.
Vertragsabschluss
Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald die FFS die Vertragsannahme erklärt in Form einer Bestell- oder Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware. Für Bestellungen von Minderjährigen haften deren Erziehungsberechtigte.
Verkaufsberater und Aussendienstmitarbeiter der FFS sind nur zur Vermittlung von Verträgen berechtigt. Mündliche Nebenabreden zwischen Mitarbeitern der FFS und dem Auftraggeber sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
Preise
Sämtliche Preisangaben sind Richtpreise und verstehen sich in Schweizer Franken. Die FFS behält sich das Recht vor, jederzeit Preisanpassungen dem Markt entsprechend vorzunehmen.
Versand und Lieferung
Verpackungs- und Transportkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die FFS wählt die zweckmässigste Versandart und die Ware reist auf Gefahr des Empfängers. Bei Überschreiten des Liefertermins kann der Kunde erst nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
Die FFS ist ausserdem berechtigt, Teillieferungen zu erbringen und diese zu verrechnen.
Zahlungskonditionen
Bestellungen sind unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen sofort zahlbar.
Beim Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innert 20 Tagen nach Erhalt der Ware zur Zahlung fällig. Wurde die Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum weder vollumfänglich bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, fällt der Kunde ohne weiteres in Verzug. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, welcher der Fahnenfabrik Sevelen AG durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde der Fahnenfabrik Sevelen AG einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 10.00 für eine erste Mahnung und von CHF 15.00 für die letzte Mahnung. Die Fahnenfabrik Sevelen AG kann jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen. Der Kunde hat hierfür dem beigezogenen Dritten direkt Mindestgebühren zu bezahlen und ihm darüber hinaus dessen individuelle Aufwände und Auslagen zu entschädigen, die für das Inkasso notwendig sind.
Verrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen Ihnen als Kunde nur insoweit zu, als der Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Hiervon bleiben Ihre Gegenrechte im Falle von Mängeln der Lieferung unberührt.
Bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Rechnungsbetrages einer Lieferung (endgültige und vorbehaltlose Gutschrift des Gesamtkaufpreises) behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren in jedem Fall vor. Die Verkäuferin ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
Im Einzelfall behalten wir uns vor, die Lieferung unserer Ware von einer Anzahlung oder der Vorauszahlung des gesamten Bestellwertes abhängig zu machen.
Bewilligungen
Das Einholen von Bewilligungen ist Sache des Kunden. Beim Replizieren von Sujets haftet der Kunde, wenn Warenzeichen, Urheber- oder sonstige Rechte verletzt werden. Fertigt die FFS Vorlagen an oder bearbeitet die Daten, sind diese ihr Eigentum, auch wenn dafür entstandene Grafikkosten (zu aktuellem Stundensatz) in Rechnung gestellt wurden. Die FFS kann eine Produktion ohne Angabe von Gründen verweigern. Von diesem Recht wird vor allem Gebrauch gemacht bei ethisch bedenklicher oder technisch nicht einwandfrei umsetzbarer Gestaltung.
Toleranzen und Abweichungen
Bedingt durch den Einsatz von technischen Möglichkeiten sowie der Verwendung von verschiedenartigen Grundmaterialien können Darstellungs- Farb- und Massabweichungen (+/- 5%) entstehen. Dies gilt ebenso für Druckmuster im Vergleich zur Serienanfertigung.
Solche Toleranzen und/oder Abweichungen sind vom Kunden zu akzeptieren.
Sie berechtigen weder zu einem Preisnachlass noch zum Umtausch der Ware.
Bei Sonderanfertigungen im Druckbereich muss zudem eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10% akzeptiert werden.
Montage
Die Fahnen-Montage an bereits bestehende oder durch die FFS gelieferte Aufhänge-Vorrichtungen erfolgt durch den Kunden. Für eine sachgemässe Befestigung empfiehlt die FFS eine entsprechende Baufirma zu beauftragen.
Modelländerungen
Technisch bedingte Modelländerungen bleiben der FFS vorbehalten.
Offizielle Wappen
Heraldik (Wappenkunde) ist keine exakte Wissenschaft. Die heraldische Freiheit ermöglicht es, die Blasonierung (der Wappenbeschreibung) in eigenem Ermessen umzusetzen. Von der FFS publizierte Vorlagen dienen somit nur als Grobvorlage und müssen nicht der effektiven Gestaltung entsprechen.
Kann der Kunde für die Produktion seines gewünschten Wappens weder eine Vorlage liefern noch schriftliche Angaben machen, haftet die FFS nicht für eine inkorrekte oder dem Geschmack des Kunden nicht entsprechende Ausführung. Ohne Absprache stellt die FFS ein offizielles Wappen nach bestem Wissen und Gewissen her. Das Recht auf Umtausch oder Rückerstattung des Kaufpreises erlischt somit.
Bei dieser Vielfalt an Wappen ist es der FFS nicht möglich, immer auf dem neusten Stand zu sein über sämtliche sich im Umlauf befindenden Wappen - aktuell / offiziell korrekten Darstellungen, politisch motivierte Varianten, Zusammenlegung und Trennung von Gebieten etc.
Die FFS hat eine eigene heraldische Sammlung, auch von ehemaligen Wappen und vexillologischen (Vexillologie = Fahnenkunde) Umsetzungen. Vor Herstellung ohne Kunden-Vorlage wird dort nachgeforscht. Des Weiteren werden Veröffentlichungen konsultiert - Zeitschriften durchgeforscht - im Internet Publikationen gesucht - Informationen bei Vereinigungen, im Umfeld der Genealogie, Fahnen- und Wappenkunde eingeholt.
Die FFS produziert Fahnen. Die Beschaffung des korrekten Wappenbildes, insbesondere bei Familienwappen, liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Ohne Absprache und Beibringung einer Vorlage kann die FFS eine ihr opportun erscheinende Gestaltung ausarbeiten.
Auf Wunsch kann ein Gut zum Druck oder im Falle einer eingenähten Fahne auch die Zeichnung zur Kontrolle/Abnahme angefordert werden. Daraus entstehende Kosten sowie Liefer-Verzögerungen sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
Reklamationen
Ohne vorgängige Rücksprache / Vereinbarung akzeptiert die FFS grundsätzlich KEINE Rücksendung der Ware.
Reklamationen offensichtlicher Mängel berücksichtigen wir nur innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware. Voraussetzung aller Gewährleistungspflichten ist die Einräumung der Möglichkeit zur Untersuchung der fehlerhaften Ware. Die FFS kann eine Rücksendung verlangen - Kosten der Rücksendung zu Lasten des Auftraggebers, Neulieferungen gehen zu Lasten der FFS.
Bei einer berechtigten Mängelrüge hat die FFS das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Ersatzware. Erst wenn die Nacherfüllung mehrfach fehlgeschlagen hat oder dem Auftraggeber unzumutbar ist, hat dieser das Recht auf Kaufpreis-Minderung oder Vertrags-Rücktritt.
Haftung
Die FFS übernimmt keine Haftung:
- | wenn Daten und/oder Freigaben verzögert eintreffen, gar nicht geliefert werden, fehlerhaft und/oder unkorrekt sind |
- | für durch Herstellerfirmen und/oder Dritte verursachte Lieferverzögerungen sowie deren Folgeschäden |
- | für End-Montagen bei Lieferung von Masten, Stangen, Halter etc. (schlechte Statik, mangelhafte Befestigung, ungeeigneter Untergrund etc.) |
- | bei höherer Gewalt (> Windstärke 6) |
Bei mangelhafter und/oder fehlerhafter Ausführung des Auftrages trägt die FFS ausschliesslich die Produktions-Kosten.
Fahnen flattern draussen im Wind, sind den unterschiedlichsten Umwelteinflüssen und Witterungen ausgesetzt und sind als Verschleissmaterial zu betrachten. Ausser bei suitex® (1 Jahr kostenloser Reparaturservice bei einfachem Verschleiss), übernimmt die FFS deshalb keine Haltbarkeits-Garantie.
Nichtbeachtung der konkreten Einsatzbedingungen und/oder unsachgemässer Montage/Verwendung/Lagerung durch den Kunden. Grösse, Grundmaterial, Konfektion und Montagetechnologie haben Einfluss auf den sachgemäss sicheren Einsatz. Die Produktegarantie bei Grossbildern beschränkt sich auf Reissfestigkeit, Lichtechtheit und Waschbarkeit unter Laborbedingungen.
Datenschutz
Kunden-Daten werden vertraulich behandelt. Notwendige Daten werden für die Geschäftsabwicklung gespeichert. Bei Bedarf kann die FFS diese Daten für die Bestellabwicklung auch an Dritte weiterleiten. Die FFS verpflichtet sich aber, Kunden-Daten nicht an Dritte zu veräussern. Zur Kreditprüfung pflegt die FFS den Datenaustausch zum Erhalt von Bonitätsinformationen.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt der Firmensitz der ausstellenden Niederlassung der FFS.